Die Juden zu Windecken bitten, ihnen den Platz an der Snagoge nicht zu entziehen

HStAM 86 Nr. 27984  
Laufzeit / Datum
1550 Januar 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Die Juden zu Windecken, denen die Vorfahren des Grafen Philipp von Hanau "ein beschlossen geßlein zu Winecken sampt desselbigen gantzen begriff und ledigen pletzen, gantz von andern abgesundert, darin unverhindert von meniglich zu whonen, ingeben und um ein gepurlichen zins verliehen" haben, haben seinerzeit auch den freien Platz an der Synagoge für einen besonderen Zins erhalten und, da sie ihn dringend brauchen, bis jetzt unangefochten nutzen können, obgleich viele Windecker Bürger diesen Platz pachten wollten. Da es jetz aber heißt, daß der Platz an einen Windecker Bürger vergeben worden ist, bitten die Juden Graf Philipp, ihnen den Platz nicht zu entziehen, denn wenn er ihnen versperrt werden sollte, können sie "nit in noch aus der gassen faren, noch uns, die sunst kein hofe oder garten haben, daselbst mit unser hanthierung, wandel und wesen erhalten". Sie weisen darauf hin, daß es auch andernorts üblich ist, den Juden freie Plätze an der Synagoge ”als notige stuck" anzuweisen. Auch haben ihnen, die sie ohnehin höher und mehr mit Abgaben und Fron belastet sind als andere, die hanauischen Vormünder zugesichert, sie bei ihren alten Rechten zu lassen. Sie erklären sich bereit, falls erforderlich, einen höheren Zins für den Platz zu bezahlen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, Präsentatum den 6. Januar 1550.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Die Juden zu Windecken bitten, ihnen den Platz an der Snagoge nicht zu entziehen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3790_die-juden-zu-windecken-bitten-ihnen-den-platz-an-der-snagoge-nicht-zu-entziehen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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