Geldeinnahmen von Juden in der Abrechnung aus den hessischen Ämtern
Stückangaben
Regest-Typ
Rechnungseinträge
Regest
In der Abrechnung der Geldeinnahmen aus den hessischen Ämtern finden sich unter anderem folgende Angaben:
Der Judenzins zu Crumstadt entfällt. "dieweil kein da wonen". Ein Schutzgeld von je 5 fl. zahlen der Jude zu Zwingenberg, zu Nordenstadt und zu Lorsbach sowie die beiden zu Reinheim. Der Jude zu Massenheim gibt 10 und der zu Niederohmen 3 fl. Der Judenzoll zu Rhens beträgt 2 fl. 4 Albus. In Niederohmen haben die Juden 2 Turnosen Geleitsgeld entrichtet. Dem Juden zu Wöllstadt, der 20 fl. Buße zahlen sollte, werden um des Grafen Philipp von Solms willen 5 fl. erlassen.
Archivangaben
Altsignatur
40 a Hess. Kammer Rubr. 14 Nr. 198 Bl. 9v, 37r, 49r, 66v, 115v, 117r, 121v.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Geldeinnahmen von Juden in der Abrechnung aus den hessischen Ämtern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3789_geldeinnahmen-von-juden-in-der-abrechnung-aus-den-hessischen-aemtern> (aufgerufen am 25.11.2025)
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