Geldeinnahmen von Juden in der Abrechnung aus den hessischen Ämtern

HStAM 40 a Rubr. 14 Nr. 198  
Laufzeit / Datum
1550
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseinträge

Regest

In der Abrechnung der Geldeinnahmen aus den hessischen Ämtern finden sich unter anderem folgende Angaben:
Der Judenzins zu Crumstadt entfällt. "dieweil kein da wonen". Ein Schutzgeld von je 5 fl. zahlen der Jude zu Zwingenberg, zu Nordenstadt und zu Lorsbach sowie die beiden zu Reinheim. Der Jude zu Massenheim gibt 10 und der zu Niederohmen 3 fl. Der Judenzoll zu Rhens beträgt 2 fl. 4 Albus. In Niederohmen haben die Juden 2 Turnosen Geleitsgeld entrichtet. Dem Juden zu Wöllstadt, der 20 fl. Buße zahlen sollte, werden um des Grafen Philipp von Solms willen 5 fl. erlassen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Geldeinnahmen von Juden in der Abrechnung aus den hessischen Ämtern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3789_geldeinnahmen-von-juden-in-der-abrechnung-aus-den-hessischen-aemtern> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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