Verwendung des Grafen Reinhard von Solms für den Juden Salomon von Windecken
Stückangaben
Regest
Verwendung des Grafen Reinhard von Solms für den Juden Salomon von Windecken
Der Jude Salomon von Windecken erinnert Graf Reinhard von Solms daran, daß er ihn auf der letzten Frankfurter Fastenmesse wegen des ihm 1545 abgenommenen Weins im Wert von 400 fl. und wegen einer Wohnung angesprochen hat und von ihm an den Oberamtmann zu Hanau verwiesen worden ist. Auf seine eingereichte Klagschrift haben ihm die hanauischen Befehlhaber aber geantwortet, daß ihnen Graf Reinhard keinerlei Weisung erteilt hat, Salomon in beiden Angelegenheiten behilflich zu sein. Dieser bittet Graf Reinhard, sich für ihn zu verwenden, da er unschuldig ist und aus Elend und Beschwerung zu einer häuslichen Wohnung kommen möchte. Graf Reinhard überschickt die Supplik den hanauischen Räten und Befehlhabern und empfiehlt, nachdem er sich zuvor mit einem Frankfurter Juristen beraten hat, Salomon den ihm seinerzeit zur Strafe abgenommenen Wein im kommenden Herbst zu erstatten, damit er sich nicht an den Kaiser wendet und von diesem "irgendt mandata und ernste bevelhschrifft" erlangt.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28011 Bl. 37-38; vgl. Nr. 1369, 1378.
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verwendung des Grafen Reinhard von Solms für den Juden Salomon von Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3786_verwendung-des-grafen-reinhard-von-solms-fuer-den-juden-salomon-von-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
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