Irrung zwischen Hans Taube und dem Juden Heihum zu Münzenberg
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Irrung zwischen Hans Taube und dem Juden Heihum zu Münzenberg
Der hanauische Keller zu Münzenberg berichtet den Befehlhabern zu Hanau, daß der reisige Knecht Hans Taube von Windecken Ester, der Frau des Juden Heihum zu Münzenberg, im Februar einen goldenen Ring mit Gewalt abgenommen, die vom Keller befohlene Rückgabe verweigert und den Ring später verloren hat. Er wurde von einem armen Münzenberger Bürger gefunden und einem Friedberger Juden versetzt, wo Heihum ihn dann einlöste. In einem Vergleich vor dem Keller ist der Bürger zur Erstattung der Kosten verpflichtet worden, worauf Taube von Heihum 10 Batzen verlangte, die er seinerseits für Botenlohn und einen Wahrsager zur Wiederbeschaffung des Rings ausgegeben hatte. Für den Fall, daß Heihum nicht zahlen sollte, drohte er ihn zu töten. Am 12. August ist Taube dann so auf Heihum und seine Frau, die auf ihrer Haustür saßen, losgeritten, daß sie rücklings ins Haus gefallen sind. Am folgenden Tag hat er ihnen ein Stubenfenster eingeschlagen und vor Zeugen viele unleidliche Drohworte gegen sie ausgestoßen. Der um Hilfe ersuchte Keller hat Taube am 16. August verhaftet und in den Turm gesperrt und bittet um Weisung, wie er sich künftig verhalten soll, "domit soliche mißhandelung und giwaldt einem jyden, wie dan bisher von etzlichen junckern und reisßigen gischen, nigt gistadt mogt werden".
Die Befehlhaber antworten am 18. August, daß Taube als reisiger Knecht gegen das Versprechen, sich bis zur Eröffnung des Verfahrens, für das noch Weisungen der Vormünder eingeholt werden sollen, in einer ihm anzuweisenden Herberge aufzuhalten, aus dem Turm entlassen werden soll.
Am 25. August erklärt Taube, der sich selbst Hans Krohe nennt, daß er dem Juden im Zorn zwar gedroht hat, aber nicht tätlich geworden ist und bittet die Befehlhaber um Haftentlassung gegen das Versprechen, in einer offenen Herberge Einlager zu halten. Darauf wird der Keller am 26. August erneut angewiesen, Taube zu entlassen.
Am 11. September bittet Hans Krohe, dem das Einlager, zu dem er "eins verdampten judens halben" gezwungen ist, zu teuer wird, Graf Reinhard von Solms, die Herberge hin und wieder verlassen zu dürfen, und verspricht sein Erscheinen bei dem bevorstehenden Tag zu Münzenberg am 29. September. Auf Ersuchen von Graf Reinhard wird darauf der Keller am 14. September angewiesen, Krohe zu gestatten, seine Mahlzeiten außerhalb der Herberge einzunehmen, sofern er weiterhin dort nächtigt. Am 1. Oktober wird Taube trotz des Protests der hanauischen Räte von den Mitherren freigelassen.
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„Irrung zwischen Hans Taube und dem Juden Heihum zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3761_irrung-zwischen-hans-taube-und-dem-juden-heihum-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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