Hans Wentzel von Kempfenbrunn klagt gegen den Juden Calman zu Orb
Stückangaben
Regest
Hans Wentzel von Kempfenbrunn klagt vor der Kanzlei Hanau, daß ihm der Jude Calman zu Orb vor etwa vier oder fünf Jahren ein Hosentuch für 1/2 fl. und Barchent zu einem Hemd für 1/2 fl. sowie 1/2 fl. altes Geld geliehen hat. Bei einer späteren Abrechnung hat der Jude dann 5 fl. von Wentzel gefordert, dem das zuviel erschien, so daß er um Nachlaß gebeten und im Beisein seines Vaters Calman für die Schuld von 1 1/2 fl. als Bezahlung 2 1/2 fl. geboten hat. Calman hat das Geld jedoch abgelehnt und kürzlich 9 fl. von Wentzel gefordert. Als Wentzel die Bezahlung verweigerte, ist er vom Amtmann aufgefordert worden, den Juden zufriedenzustellen. Er bittet, ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Am 19. März wird der Amtmann zu Orb von der Kanzlei Hanau angewiesen, den Besitz des Juden Calman zu beschlagnahmen. Calman selbst soll am Donnerstag nach Ostern in Hanau vor Gericht erscheinen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 5/1 Bl. 92v-93r, 108v.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Hans Wentzel von Kempfenbrunn klagt gegen den Juden Calman zu Orb“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3667_hans-wentzel-von-kempfenbrunn-klagt-gegen-den-juden-calman-zu-orb> (aufgerufen am 26.11.2025)
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