Befragung des Clumpen Hans vor der Kanzlei Hanau wegen seiner Schuld bei dem Juden Hirtz
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag im Regierungsprotokoll
Regest
Clumpen Hans von Bischofsheim berichtet der Kanzlei Hanau auf Befragen, daß seine Schuld bei dem Juden Hirtz zu Frankfurt unter seinem Namen ins Gerichtsbuch eingetragen worden ist. Er hat zusammen mit Koch Gude bei Hirtz einen Ochsen gekauft. Den Kaufpreis von 12 fl. weniger 1 Ort hat Hirtz später vor dem Zentgrafen eingeklagt und dabei von Gude 5 1/2 fl. gefordert. Die Kanzlei Hanau stellt fest, daß Clumpen Hans kein Vermögen besitzt, auf das Hirtz Anspruch erheben könnte.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 3 S.330-331; dem Verhör ist eine Anfrage der Stadt Frankfurt vom 4. November wegen der von Hirt
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Befragung des Clumpen Hans vor der Kanzlei Hanau wegen seiner Schuld bei dem Juden Hirtz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3608_befragung-des-clumpen-hans-vor-der-kanzlei-hanau-wegen-seiner-schuld-bei-dem-juden-hirtz> (aufgerufen am 26.11.2025)
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