Befragung des Clumpen Hans vor der Kanzlei Hanau wegen seiner Schuld bei dem Juden Hirtz

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2a Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1538 November 6
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Eintrag im Regierungsprotokoll

Regest

Clumpen Hans von Bischofsheim berichtet der Kanzlei Hanau auf Befragen, daß seine Schuld bei dem Juden Hirtz zu Frankfurt unter seinem Namen ins Gerichtsbuch eingetragen worden ist. Er hat zusammen mit Koch Gude bei Hirtz einen Ochsen gekauft. Den Kaufpreis von 12 fl. weniger 1 Ort hat Hirtz später vor dem Zentgrafen eingeklagt und dabei von Gude 5 1/2 fl. gefordert. Die Kanzlei Hanau stellt fest, daß Clumpen Hans kein Vermögen besitzt, auf das Hirtz Anspruch erheben könnte.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 3 S.330-331; dem Verhör ist eine Anfrage der Stadt Frankfurt vom 4. November wegen der von Hirt

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Befragung des Clumpen Hans vor der Kanzlei Hanau wegen seiner Schuld bei dem Juden Hirtz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3608_befragung-des-clumpen-hans-vor-der-kanzlei-hanau-wegen-seiner-schuld-bei-dem-juden-hirtz> (aufgerufen am 26.11.2025)

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