Die Stadt Homburg bittet den Landgrafen, dem Juden Leser den Geldverleih zu erlauben
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift 1568 [vor März 27]
Regest
Nachdem Landgraf Philipp von Hessen dem Juden Leser den Aufenthalt in Homburg v. d. H. unter der Bedingung gestattet hat, daß er sich von seiner Kunst, die er dem Landgrafen und seinen Untertanen zur Verfügung stellen soll, und in anderer redlicher Weise nährt ohne Wucher zu treiben, bittet die Stadt Homburg den Landgrafen mit dem Hinweis, daß sie das zu Renten-, Bede- und Zinszahlungen benötigte Geld bei Leser billiger als in Frankfurt leihen kann, dem Juden den Geldverleih zu einem Zinssatz von 1 Binger Heller pro Woche und Gulden zu erlauben.
Archivangaben
Altsignatur
4a 26 Nr. 61.
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Stadt Homburg bittet den Landgrafen, dem Juden Leser den Geldverleih zu erlauben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3600_die-stadt-homburg-bittet-den-landgrafen-dem-juden-leser-den-geldverleih-zu-erlauben> (aufgerufen am 25.11.2025)
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