Aussage des Juden Gottschalck von Hersfeld vor der Kanzlei Kassel
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der vor die Kanzlei Kassel geladene Jude Gottschalck von Hersfeld erscheint und bekennt, daß er die von Wilhelm von Schachten mit Verbot belegte goldene Kette von dem Goldschmied zu Rotenburg erworben hat, der sie laut eigener Aussage von Jost von Ratzenberg erhalten hat. Das Gericht bestätigt die vorläufige Beschlagnahmung der Kette bis zu einem Vergleich zwischen Schachten und Ratzenberg.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Kassel Cb Nr. 2 Bd. 3 Bl. 29.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aussage des Juden Gottschalck von Hersfeld vor der Kanzlei Kassel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3446_aussage-des-juden-gottschalck-von-hersfeld-vor-der-kanzlei-kassel> (aufgerufen am 25.11.2025)
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