Vergleich zwischen David von Bensheim und Gilbrecht von Radenhausen vor der Kanzlei Kassel
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Vor der Kanzlei Kassel erscheint der Jude David von Bensheim und klagt gegen Gilbrecht von Radenhausen, dem er laut vorgelegter Quittung vom 15. Oktober 1512 200 fl. geliehen hat. Der Beklagte bestreitet die Schuld. Darauf werden die Parteien wie folgt verglichen: Radenhausen zahlt der Kanzlei innerhalb der nächsten vierzehn Tage zwischen 14 und 16 fl., aber nicht weniger. Er erhöht diesen Betrag bei der kommenden Frankfurter Fastenmesse auf 50 fl. und zur Herbstmesse 1532 auf 100 fl. Die Kanzlei quittiert ihm diese Zahlungen und leitet sie an den Juden weiter, der sich mit den 100 fl. zufriedengibt und die vorgelegte Quittung für nichtig erklärt. Beide Parteien geloben an Eides Statt, diesen Vergleich zu halten.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Kassel Cb Nr. 2 Bd. 2 Bl. 176v - 177r.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vergleich zwischen David von Bensheim und Gilbrecht von Radenhausen vor der Kanzlei Kassel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3420_vergleich-zwischen-david-von-bensheim-und-gilbrecht-von-radenhausen-vor-der-kanzlei-kassel> (aufgerufen am 26.11.2025)
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