Landgraf Philipp von Hessen gewährt dem Juden Daviden Schutz und Wohnrecht zu St. Goar
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts
Regest
Landgraf Philipp von Hessen gewährt dem Juden Daviden nebst seinem Gesinde gegen eine jährliche Zahlung von 10 fl. auf zehn Jahre Schutz und Wohnrecht zu St. Goar. Im Falle eines vorfristigen Abzugs soll Daviden für das letzte Jahr 20 fl. bezahlen. Bei Entrichtung des üblichen Zoll-, Geleits- und Wegegelds steht es Daviden frei, im Lande umherzureisen, doch ist es ihm verboten, Wucher zu nehmen.
Ausstellungsort
Kassel
Enthält
- Landgraf Philipp von Hessen gewährt dem Juden Daviden Schutz und Wohnrecht zu St. Goar
Darin auch
- Philipp I., Landgraf von Hessen#11859382X
Archivangaben
Altsignatur
K 26 Bl. 254v.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Druck
Küch, Rechtsquellen#435907131, Bd. 2, S. 560f. Nr. 221.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landgraf Philipp von Hessen gewährt dem Juden Daviden Schutz und Wohnrecht zu St. Goar“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3340_landgraf-philipp-von-hessen-gewaehrt-dem-juden-daviden-schutz-und-wohnrecht-zu-st-goar> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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