Graf Philipp von Hanau bekundet die Annahme des Juden Abraham als Hochmeister
Stückangaben
Regest
Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er den Juden Abraham als Hochmeister angenommen und ihm bis auf Widerruf und solange er Hochmeister ist, gestattet hat, mit einem Kind oder einer Dienstmagd zu Friedberg, Windecken, Nauheim oder Assenheim zu wohnen. Sind Rechtstage anzuberaumen oder Verhandlungen mit der Judenschaft zu führen, soll das nur an einem hanauischen Ort geschehen. Es folgen die für die Hochmeisterbestallung üblichen Bestimmungen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Rücksiegel abgefallen.
Archivangaben
Altsignatur
81 E Regierung Hanau 42 Nr. 1 Bl. 50.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Philipp von Hanau bekundet die Annahme des Juden Abraham als Hochmeister“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3229_graf-philipp-von-hanau-bekundet-die-annahme-des-juden-abraham-als-hochmeister> (aufgerufen am 25.11.2025)
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