Abt Hartmann zu Fulda bekundet die Aufnahme des Juden Lipman in den Schutz des Stiftes
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts
Regest
Abt Hartmann zu Fulda bekundet, daß er den von seinem Vorgänger weiland Abt Johann übernommenen Juden Lipman nebst Weib, Kindern und Gesinde "umb sunderlicher kunst willen der artzeney und ars medica" in den Schutz des Stiftes aufgenommen und ihm auf Lebenszeit sein Haus "uf der treppen gnant" in der Stadt Fulda als zins- und abgabenfreien Wohnsitz angewiesen hat. Lipman soll seinen Arznei - und sonstigen Handel aufrichtig und redlich treiben und außerdem "unßern zins iderzeit von allen unßern juden mit gantzem vleis einfordern" und jährlich an den Abt abliefern. Auch soll er seine Arzneien dem Hofgesinde zur Verfügung stellen und das ihm überlassene Haus in Bau und Besserung erhalten. "Was an heupt bewen ... notdurftig wurde", soll vom Stift getragen werden.
Archivangaben
Altsignatur
K 437 Bl. 119v Nr. 233.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abt Hartmann zu Fulda bekundet die Aufnahme des Juden Lipman in den Schutz des Stiftes“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3139_abt-hartmann-zu-fulda-bekundet-die-aufnahme-des-juden-lipman-in-den-schutz-des-stiftes> (aufgerufen am 25.11.2025)
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