Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Meyer in Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Reinhard von Hanau bekundet, daß er den Juden Meyer von Heldenbergen mit Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 4 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen hat. Der ihm erlaubte Zinssatz beträgt einen Frankfurter Heller pro Gulden und Woche.
Ausfertigung
Ausf. Papier m. aufgedr. Rücksiegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 27989; hinsichtlich der näheren Bestimmungen des Schutzbriefes vgl. Nr. 725.
Siehe auch
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Orte
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- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Meyer in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3081_graf-reinhard-von-hanau-nimmt-den-juden-meyer-in-windecken-auf> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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