Der waldeckische Freigraf zu Volkmarsen teilt mit, dass er den Juden Abraham in die Acht erklärt hat
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Der waldeckische Freigraf zu Volkmarsen teilt Bürgermeister, Rat und Judenschaft zu Münzenberg mit, daß er auf die wegen Henchghin von Niedde erhobene Klage vor dem Freigericht den zu Münzenberg wohnenden Juden Abraham in die Acht erklärt hat. Da der Jude, der sich bei ihm auf vier Wochen beurlaubt hat, seither bereits ein ganzes Jahr in Münzenberg wohnt, gebietet der Freigraf bei 50 Pfund Gulden Strafe, ihn nicht länger zu dulden, sondern mit seiner Familie auszutreiben. Den Juden wird untersagt, in ihrer Synagoge Gemeinschaft mit ihm zu halten "mit singen odir leßen, gehen adir zusehen". Sein Besitz soll eingezogen und der Kläger damit zufriedengestellt werden.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 6000 c.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Der waldeckische Freigraf zu Volkmarsen teilt mit, dass er den Juden Abraham in die Acht erklärt hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2930_der-waldeckische-freigraf-zu-volkmarsen-teilt-mit-dass-er-den-juden-abraham-in-die-acht-erklaert-hat> (aufgerufen am 25.11.2025)
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