Landgraf Wilhelm III. von Hessen nimmt den Juden Moische von Vallendar in Rhens auf
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 15. Jahrhunderts
Regest
Landgraf Wilhelm III. von Hessen nimmt den Juden Moische von Vallendar nebst seiner Mutter, Weib, Kindern und Gesinde auf sechs Jahre in Schutz und Schirm und gestattet ihm, in der Stadt Rhens nach jüdischer Gewohnheit aufrichtig und redlich zu leben und zu wohnen. Ihm ist bei Strafe untersagt, auf kirchliche Geräte und Gewänder, auf blutige und nasse Gewänder und auf Wucher an hessische Untertanen zu leihen. Jährlich zu Weihnachten hat Moische dem Keller zu Braubach 24 fl. zu bezahlen.
Ausstellungsort
Marburg
Archivangaben
Altsignatur
K 15 Bl. 97r Nr. 161.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landgraf Wilhelm III. von Hessen nimmt den Juden Moische von Vallendar in Rhens auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2924_landgraf-wilhelm-iii-von-hessen-nimmt-den-juden-moische-von-vallendar-in-rhens-auf> (aufgerufen am 26.11.2025)
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