Graf Philipp von Hanau nimmt den Juden Gomppen und seine Frau Gollen zu Windecken auf

HStAM 86 Nr. 28006  
Laufzeit / Datum
1495 November 13
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er den Juden Gomppen und seine Frau Gollen nebst Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 3 fl. auf drei Jahre zu Windecken aufgenommen hat. Bleiben sie nach den drei Jahren über Martini hinaus, müssen sie die Bede für ein weiteres Jahr bezahlen. Irrungen mit den hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Rücksiegel abgefallen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Philipp von Hanau nimmt den Juden Gomppen und seine Frau Gollen zu Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2887_graf-philipp-von-hanau-nimmt-den-juden-gomppen-und-seine-frau-gollen-zu-windecken-auf> (aufgerufen am 26.11.2025)

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