Graf Philipp von Hanau nimmt den Juden Gomppen und seine Frau Gollen zu Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er den Juden Gomppen und seine Frau Gollen nebst Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 3 fl. auf drei Jahre zu Windecken aufgenommen hat. Bleiben sie nach den drei Jahren über Martini hinaus, müssen sie die Bede für ein weiteres Jahr bezahlen. Irrungen mit den hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Rücksiegel abgefallen.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28006.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Philipp von Hanau nimmt den Juden Gomppen und seine Frau Gollen zu Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2887_graf-philipp-von-hanau-nimmt-den-juden-gomppen-und-seine-frau-gollen-zu-windecken-auf> (aufgerufen am 26.11.2025)
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