Graf Philipp von Hanau nimmt u.a. den Juden Gomppen in Windecken auf

HStAM 86 Nr. 28006  
Laufzeit / Datum
1492 November 13
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er den Juden Gomppen und seine Frau Gollen gegen eine ab 1493 jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 3 fl. auf drei Jahre in Windecken auf- und in Schutz genommen hat. Bleiben sie nach Ablauf dieser Frist über Martini hinaus, so sollen sie die Bede für das folgende Jahr bezahlen. Irrungen mit hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Philipp von Hanau nimmt u.a. den Juden Gomppen in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2847_graf-philipp-von-hanau-nimmt-u-a-den-juden-gomppen-in-windecken-auf> (aufgerufen am 26.11.2025)

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