Graf Philipp von Hanau nimmt u.a. den Juden Gomppen in Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er den Juden Gomppen und seine Frau Gollen gegen eine ab 1493 jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 3 fl. auf drei Jahre in Windecken auf- und in Schutz genommen hat. Bleiben sie nach Ablauf dieser Frist über Martini hinaus, so sollen sie die Bede für das folgende Jahr bezahlen. Irrungen mit hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28006.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Philipp von Hanau nimmt u.a. den Juden Gomppen in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2847_graf-philipp-von-hanau-nimmt-u-a-den-juden-gomppen-in-windecken-auf> (aufgerufen am 26.11.2025)
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