Der Jude Gotlieb gen. Ganß zu Münzenberg bekundet die wortbrüchige Veräußerung seiner Habe

HStAM 86 Nr. 6000  
Laufzeit / Datum
1487 Oktober 18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Gotlieb gen. Ganß zu Münzenberg bekundet, daß, nachdem es vor einiger Zeit zwischen ihm und dem Juden Gomphen zu Münzenberg sowie dessen beiden Söhnen zu einer Schlägerei gekommen war, sein Bruder Fyfuß und die Brüder Jacob und Sußkint sich dafür verbürgt haben, daß er seine Habe nicht veräußert, ehe er sich nicht vor dem Grafen von Hanau verantwortet hat. Dennoch hat er seinen Besitz im Wert von 50 fl. "vergeben", so daß seine Bürgen ihre Bürgschaft mit 10 fl. ablösen mußten. Gotlieb schwört "also eym judden gepurt" Urfehde und gelobt, sein Recht künftig nur vor dem hanauischen Gericht zu suchen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Gotlieb gen. Ganß zu Münzenberg bekundet die wortbrüchige Veräußerung seiner Habe“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2768_der-jude-gotlieb-gen-ganss-zu-muenzenberg-bekundet-die-wortbruechige-veraeusserung-seiner-habe> (aufgerufen am 25.11.2025)

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