Vergleich zwischen dem Juden Smohel und Graf Philipp von Hanau
Stückangaben
Regest
Der jetzt zu Rückingen wohnhafte Jude Smohel bekennt, daß er sich mit Graf Philipp von Hanau, der ihn um seiner Vergehen willen zu Hanau gefangen gesetzt hatte, dahin verglichen hat, daß die Sperrung seiner Forderungen in der Grafschaft aufgehoben wird, wogegen er "globet als hohe als eynem judden geburet", wegen der erlittenen Haft keine Ansprüche geltend zu machen. Hält er sich nicht an diese Zusage, soll er unverzüglich wieder in Hanau eingesperrt werden. Auch soll er "in siner gnaden lant furter mehe nit lyhen", es sei denn "mit siner gnaden willen und wißin". Zeugen sind die Juden Daniel und Joseph von Klingenberg.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Siegel abgefallen.
Archivangaben
Altsignatur
O I o Hanau, Juden 1465 Oktober 24.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vergleich zwischen dem Juden Smohel und Graf Philipp von Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2665_vergleich-zwischen-dem-juden-smohel-und-graf-philipp-von-hanau> (aufgerufen am 26.11.2025)
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