Zustimmung zur Schlichtung in den Irrungen zwischen dem Juden Drostlin und den Einwohnern des Amtes Babenhausen

HStAM Urk. 66 Nr. 298  
Laufzeit / Datum
1429 April 22
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Drostlin zu Babenhausen gelobt, alle bisherigen und künftigen Irrungen mit Einwohnern des Amtes Babenhausen durch den Herren von Hanau oder seine Beauftragten schlichten zu lassen. Das gilt auch hinsichtlich der Forderungen des Abtes von Selbold wegen der Drostlin versetzten Pferde.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, mit anhängendem Siegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zustimmung zur Schlichtung in den Irrungen zwischen dem Juden Drostlin und den Einwohnern des Amtes Babenhausen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2540_zustimmung-zur-schlichtung-in-den-irrungen-zwischen-dem-juden-drostlin-und-den-einwohnern-des-amtes-babenhausen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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