Der Abt des Stiftes Hersfeld nimmt den Juden David in seinen Schutz und Schirm auf
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 14. Jahrhunderts
Regest
Der Abt des Stiftes Hersfeld bekennt, daß er den Juden David zu Hersfeld mit Weib, Kindern und Gesinde zu seinem Juden und Bürger in der Stadt Hersfeld auf 4 Jahre von Walpurgis an gerechnet in Schutz und Schirm genommen hat. Dafür hat er jährlich 4 gute kleine Goldgulden zu zahlen. Darüber hinaus soll niemand dem Juden Geschenke oder Gaben abdrängen, es sei denn, dieser will von sich aus etwas geben. Auch soll ihn niemand vor das Stiftsgericht oder ein auswärtiges Gericht ziehen, es sei denn mit Juden und Christen, wie es altes Recht der Juden ist (danne mid juden und mid Christen, als von aldir bis here allin juden gewonliche und recht ist gewest).
Archivangaben
Altsignatur
K 249 Bl. 26v.
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Burgen, Schlösser, Herrenhäuser
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Hessischer Städteatlas
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Abt des Stiftes Hersfeld nimmt den Juden David in seinen Schutz und Schirm auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2453_der-abt-des-stiftes-hersfeld-nimmt-den-juden-david-in-seinen-schutz-und-schirm-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2453