Der Abt des Stiftes Hersfeld nimmt den Juden David in seinen Schutz und Schirm auf

HStAM [ohne Angabe] Nr.  
Laufzeit / Datum
1382 April 23
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift des 14. Jahrhunderts

Regest

Der Abt des Stiftes Hersfeld bekennt, daß er den Juden David zu Hersfeld mit Weib, Kindern und Gesinde zu seinem Juden und Bürger in der Stadt Hersfeld auf 4 Jahre von Walpurgis an gerechnet in Schutz und Schirm genommen hat. Dafür hat er jährlich 4 gute kleine Goldgulden zu zahlen. Darüber hinaus soll niemand dem Juden Geschenke oder Gaben abdrängen, es sei denn, dieser will von sich aus etwas geben. Auch soll ihn niemand vor das Stiftsgericht oder ein auswärtiges Gericht ziehen, es sei denn mit Juden und Christen, wie es altes Recht der Juden ist (danne mid juden und mid Christen, als von aldir bis here allin juden gewonliche und recht ist gewest).

Archivangaben

Altsignatur

K 249 Bl. 26v.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Abt des Stiftes Hersfeld nimmt den Juden David in seinen Schutz und Schirm auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2453_der-abt-des-stiftes-hersfeld-nimmt-den-juden-david-in-seinen-schutz-und-schirm-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2453