Der Abt des Stiftes Hersfeld bekennt, daß er den Juden Joseb zum Bürger in der Stadt Hersfeld auf- und in Schutz und Schirm genommen hat
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 14. Jahrhunderts
Regest
Der Abt des Stiftes Hersfeld bekennt, daß er Joseb, den Juden von Rotenburg, mit Weib, Kindern und Gesinde auf vier Jahre von Walpurgis an gerechnet zum Bürger in der Stadt Hersfeld auf- und in Schutz und Schirm genommen hat. Dafür sollen jährlich 6 gute kleine Gulden gezahlt und keine weiteren Geschenke gefordert werden, sie würden denn freiwillig gegeben. Auch steht dem Juden der vorfristige Abzug von Hersfeld jederzeit frei. Niemand soll ihn anders als nach der Juden Recht und Gewohnheit (danne als von alder bis here allin juden gewonlich und recht ist geweist) vor das Stiftsgericht oder ein auswärtiges Gericht ziehen.
Archivangaben
Altsignatur
K 249 Bl. 34v; vgl. Handtke, Hersfelder Juden.
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Abt des Stiftes Hersfeld bekennt, daß er den Juden Joseb zum Bürger in der Stadt Hersfeld auf- und in Schutz und Schirm genommen hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2427_der-abt-des-stiftes-hersfeld-bekennt-dass-er-den-juden-joseb-zum-buerger-in-der-stadt-hersfeld-auf-und-in-schutz-und-schirm-genommen-hat> (aufgerufen am 25.11.2025)
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