König Karl gestattet Ludwig von Baumbach, Frankfurter Bürger zu pfänden

HStAM Urk. 102 Nr. 22  
Laufzeit / Datum
1349 Januar 22
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

König Karl bekundet, daß er Ludwig von Baumbach 100 Mark lötigen Silbers auf die Juden zu Frankfurt, seine Kammerknechte, angewiesen hat, die sie von ihrer jährlich zu entrichtenden Reichssteuer zahlen sollen. Er gestattet Ludwig von Baumbach, die Frankfurter Bürger zu pfänden, sofern sie ihn an der Erhebung des Geldes hindern.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, Siegel fehlt.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„König Karl gestattet Ludwig von Baumbach, Frankfurter Bürger zu pfänden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2371_koenig-karl-gestattet-ludwig-von-baumbach-frankfurter-buerger-zu-pfaenden> (aufgerufen am 25.11.2025)

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