König Karl gestattet Ludwig von Baumbach, Frankfurter Bürger zu pfänden
Stückangaben
Regest
König Karl bekundet, daß er Ludwig von Baumbach 100 Mark lötigen Silbers auf die Juden zu Frankfurt, seine Kammerknechte, angewiesen hat, die sie von ihrer jährlich zu entrichtenden Reichssteuer zahlen sollen. Er gestattet Ludwig von Baumbach, die Frankfurter Bürger zu pfänden, sofern sie ihn an der Erhebung des Geldes hindern.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, Siegel fehlt.
Archivangaben
Altsignatur
X 5 von Baumbach-Nentershausen 1349 Januar 22.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„König Karl gestattet Ludwig von Baumbach, Frankfurter Bürger zu pfänden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2371_koenig-karl-gestattet-ludwig-von-baumbach-frankfurter-buerger-zu-pfaenden> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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