Nachlass eines zu Lispenhausen verstorbenen fremden Juden
Stückangaben
Regest-Typ
Auszüge aus den Kanzlei-, Sessions- und Expeditionsprotokollen
Regest
Wegen des Nachlasses eines in Lispenhausen verstorbenen Judens entscheidet die Rotenburger Hofkanzlei, dass es deswegen keines Vormundes bedürfe. Wegen der Echtheit und Gültigkeit der bei dem Toten gefundenen Banknoten solle man zuerst in Kassel oder Frankfurt Erkundigungen einziehen und erst danach an die Heimat des Verstorbenen schreiben.
Weitere Angaben
Eintrag Nr. 553
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 768.
Siehe auch
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Orte
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- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Nachlass eines zu Lispenhausen verstorbenen fremden Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14811_nachlass-eines-zu-lispenhausen-verstorbenen-fremden-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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