Nachlass eines zu Lispenhausen verstorbenen fremden Juden

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 2769  
Laufzeit / Datum
1804 August 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Auszüge aus den Kanzlei-, Sessions- und Expeditionsprotokollen

Regest

Wegen des Nachlasses eines in Lispenhausen verstorbenen Judens entscheidet die Rotenburger Hofkanzlei, dass es deswegen keines Vormundes bedürfe. Wegen der Echtheit und Gültigkeit der bei dem Toten gefundenen Banknoten solle man zuerst in Kassel oder Frankfurt Erkundigungen einziehen und erst danach an die Heimat des Verstorbenen schreiben.

Weitere Angaben

Eintrag Nr. 553

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 768.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Nachlass eines zu Lispenhausen verstorbenen fremden Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14811_nachlass-eines-zu-lispenhausen-verstorbenen-fremden-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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