Der Reisepass als Voraussetzung für die Auswanderung
Ereignis
Was geschah
Der offizielle Weg zur Auswanderung bestand darin, bei den Behörden die Auswanderung anzuzeigen und um Entlassung aus dem „Untertanenverband“ zu bitten, sowie anschließend mögliche Gläubiger zu bedienen. Militärpflichtige durften nicht auswandern.
Wer auswandern wollte, benötigte zudem einen Reisepass. Christiane (oder Christina) Michel aus Vockenhausen beantragte einen Pass, um in Frankreich eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Neben dem Reisepass erhielt sie eine „Reiselegitimation“, die den Zweck der Reise beschrieb. Das Ziel der Reise wurde üblicherweise in den Pässen vermerkt.
(StF)
Bezugsrahmen
Indizes
Orte
Sachbegriffe
Nachweise
Weiterführende Informationen
- [Reiselegitimation für Christina Michel aus Vockenhausen die Ausreise nach Frankreich, 1854; Reisepass für Christiane Michel aus Vockenhausen, 1854]
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Reisepass als Voraussetzung für die Auswanderung, 12. August 1854“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7487_der-reisepass-als-voraussetzung-fuer-die-auswanderung> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7487

