Der Reisepass als Voraussetzung für die Auswanderung

 

Ereignis

Was geschah

Der offizielle Weg zur Auswanderung bestand darin, bei den Behörden die Auswanderung anzuzeigen und um Entlassung aus dem „Untertanenverband“ zu bitten, sowie anschließend mögliche Gläubiger zu bedienen. Militärpflichtige durften nicht auswandern. Wer auswandern wollte, benötigte zudem einen Reisepass. Christiane (oder Christina) Michel aus Vockenhausen beantragte einen Pass, um in Frankreich eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Neben dem Reisepass erhielt sie eine „Reiselegitimation“, die den Zweck der Reise beschrieb. Das Ziel der Reise wurde üblicherweise in den Pässen vermerkt.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Weiterführende Informationen

  • [Reiselegitimation für Christina Michel aus Vockenhausen die Ausreise nach Frankreich, 1854; Reisepass für Christiane Michel aus Vockenhausen, 1854]

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Reisepass als Voraussetzung für die Auswanderung, 12. August 1854“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7487_der-reisepass-als-voraussetzung-fuer-die-auswanderung> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7487