Staatliche Armenfürsorge und Bestrafung der Bettelei

 

Ereignis

Was geschah

In der Landgrafschaft Hessen-Homburg wurde 1825 eine Armenkommission ernannt, die die Pläne der staatlichen Armenfürsorge umsetzen sollte. Ziel war, arbeitsfähige Arme in Arbeit zu vermitteln. Selbst schulpflichtige Kinder sollten durch Beschäftigung zum Unterhalt beitragen. Alte und Kranke konnten dagegen „notdürftigen Unterhalt“ erhalten, wenn niemand für sie unterhaltspflichtig war. Durch die Arbeit der lokalen Kommissionen sollte zudem das Betteln unterbunden werden, da dieses als nachteilig für die „Moralität“ galt. Offenbar ließ sich das Bettelverbot, das es auch in den übrigen hessischen Staaten wie etwa dem Herzogtum Nassau gab, nicht durchsetzen. Die große wirtschaftliche Not vor allem um die Mitte des 19. Jahrhunderts führte dazu, dass immer mehr Menschen gezwungen waren, auf diese Weise ihr Überleben zu sichern. 1849 erschien eine Verordnung, die erneut das Betteln in der Landgrafschaft unter Strafe stellte.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Weiterführende Informationen

  • [Ernennung einer Armenkommission in der Landgrafschaft Hessen-Homburg, 1826; Verordnung über die Bestrafung des Bettelns in der Landgrafschaft Hessen-Homburg vom 19. Oktober 1849]

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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Staatliche Armenfürsorge und Bestrafung der Bettelei, 1826-1849“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7478_staatliche-armenfuersorge-und-bestrafung-der-bettelei> (aufgerufen am 25.11.2025)

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