Ereignis
Was geschah
Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund von 1869 regelte unter anderem die Arbeitsbedingungen für Arbeiterinnen und Arbeiter, aber auch für Kinder und Jugendliche. Seit dem preußischen „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ aus dem Jahr 1839 wurde das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung immer weiter hochgesetzt, von neun auf 13 Jahre. Für einige Branchen wurden zusätzliche Regelungen geschaffen, wie die Vorschriften zur Beschäftigung von Arbeiterinnen und Jugendlichen in Ziegeleien. Die nach Alter gestaffelten Arbeitszeiten richteten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Zusätzlich gab es Verbote, bestimmte, körperlich besonders anspruchsvolle Arbeiten nicht von Jugendlichen oder Frauen ausführen zu lassen. Darüber hinaus gab es besondere Regelungen, die von der Art des Betriebes abhängig waren. Die um 1900 entstandenen Fotografien aus der Ziegelei Nungesser in Pfungstadt zeigen, wie der Abbau von Ton und die Herstellung der Ziegel erfolgte.
(StF)
Bezugsrahmen
Nachweise
Weiterführende Informationen
- [Plakat mit dem Auszug aus der Gewerbeordnung und der Bekanntmachung des Bundesrats betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien vom 18. Oktober 1898; Fotografien aus der Dampfziegelei Ludwig Nungesser in Pfungstadt, um 1900]
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Beschäftigung von Arbeiterinnen und Jugendlichen in Ziegeleien, 1898“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7467_beschaeftigung-von-arbeiterinnen-und-jugendlichen-in-ziegeleien_beschaeftigung-von-arbeiterinnen-und-jugendlichen-in-ziegeleien> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7467_beschaeftigung-von-arbeiterinnen-und-jugendlichen-in-ziegeleien