Ereignis
Was geschah
Ein großer Teil der jüdischen Bevölkerung Hessens lebte auf dem Land. Da nicht jede Gemeinde ihre eigene Synagoge besaß, hielten die Gemeindemitglieder ihre Gottesdienste häufig in Privathäusern ab. Aufgrund wachsender Gemeinden wurden die Verhältnisse zu Beginn des 19. Jahrhunderts oftmals zu eng und es entstand die Notwendigkeit, größere Bethäuser zu errichten.
Mit einer Verordnung vom 30. Dezember 1823 wurde den jüdischen Gemeinden im Kurfürstentum Hessen vorgeschrieben, eigene Synagogen zu haben. Damit durften Gottesdienste in Privathäusern nicht mehr stattfinden. Die Verordnung stellte besonders kleine und finanzschwache Gemeinden vor Probleme, da diese nun praktisch dazu gezwungen wurden, eine Synagoge zu errichten. Die Option, die Gottesdienste in den Synagogen der Nachbargemeinden zu besuchen, fiel oft aufgrund der zu weiten Wege aus, da Juden am Sabbat nur geringe Entfernungen zurücklegen dürfen.
Die meisten Synagogen, die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Hessen entstanden, waren schlichte, wenig repräsentative Gebäude, die sich kaum von den umgebenden Wohnhäusern unterschieden. Oft wurden auch bestehende Gebäude angekauft und umgebaut. Die einfache Architektur lag einerseits an den in der Regel geringen finanziellen Mitteln der Gemeinden, zeigte aber auch die Anpassung an die Bautraditionen der christlichen Umgebung. Häufig befanden sich noch Schulräume und eine Lehrerwohnung in den Gebäuden.
Mit der zunehmenden Emanzipation wurden die Bauten – besonders in den Städten – größer und repräsentativer und entwickelten eine eigene Architektursprache. Vermehrt nahm auch die Stadtgesellschaft Anteil an dem jüdischen Leben. So war es durchaus üblich, dass christliche Würdenträger an den Eröffnungen der Synagogen teilnahmen.
(StF)
Bezugsrahmen
Quellen
Vorschau
Nachweise
Literatur
- Annie Bardon, Synagogen in Hessen um 1900, in: Neunhundert Jahre Geschichte der Juden in Hessen, Wiesbaden 1983, S. 351-352
- Anke Schwarz, Jüdische Gemeinden zwischen bürgerlicher Emanzipation und Obrigkeitsstaat. Studien über Anspruch und Wirklichkeit jüdischen Lebens in kurhessischen Kleinstädten im 19. JahrhundertWiesbaden 2002, S. 144-145
Weiterführende Informationen
- Verordnung vom 30.Dezember 1823 die gemeinschaftlichen Verhältnisse der Israeliten betreffend, in: Sammlung von Gesetzen für Kurhessen Nr. 12, 1823, S. 87, Digitalisat (eingesehen am 23.11.2023)
- Synagogen in Hessen: Hetschbach (eingesehen am 24.11.2023)
- Synagogen in Hessen: Viernheim (eingesehen am 24.11.2023)
- Jüdische Grabstätten: Gosen, Moses (eingesehen am 24.11.2023)
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landsynagogen, 1818-1833“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7268_landsynagogen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7268


