Ereignis
Was geschah
Da christliche Eidesformeln bei nichtchristlichen Bürgern nicht gültig waren, mussten Juden seit dem Mittelalter bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts einen speziellen „Judeneid“ bei Rechtsstreitigkeiten ablegen. Wortlaut und Formalitäten waren regional unterschiedlich und oft mit diskriminierenden Handlungen verbunden. Auch die Abschaffung des Judeneides erfolgte in den einzelnen Staaten zu unterschiedlichen Zeiten. Während im Kurfürstentum Hessen seit 1828, in Frankfurt seit 1848 und im Großherzogtum Hessen seit 1849 das konfessionsübergreifende „So wahr mir Gott helfe“ galt, wurde im Herzogtum Nassau erst 1861 die besondere Eidesformel aufgehoben.
(StF)
Bezugsrahmen
Quellen
Vorschau
Nachweise
Literatur
- J. Friedrich Battenberg, Der lange Weg zur Emanzipation der Juden in den hessischen Ländern, in: Irene A. Diekmann (Hrsg.), Das Emanzipationsedikt von 1812 in Preußen, S. 151-152
- Leopold Katz, Die rechtliche Stellung der Israeliten nach dem Staatskirchenrecht des Grossherzogtums Hessen, Gießen 1906, S. 10
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abschaffung des Judeneids, 1828-1861“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7267_abschaffung-des-judeneids> (aufgerufen am 25.11.2025)
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