Abschaffung des Judeneids

 
Datum
1828-1861
Bezugsort(e)
Gießen
Epoche
Vormärz

Ereignis

Was geschah

Da christliche Eidesformeln bei nichtchristlichen Bürgern nicht gültig waren, mussten Juden seit dem Mittelalter bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts einen speziellen „Judeneid“ bei Rechtsstreitigkeiten ablegen. Wortlaut und Formalitäten waren regional unterschiedlich und oft mit diskriminierenden Handlungen verbunden. Auch die Abschaffung des Judeneides erfolgte in den einzelnen Staaten zu unterschiedlichen Zeiten. Während im Kurfürstentum Hessen seit 1828, in Frankfurt seit 1848 und im Großherzogtum Hessen seit 1849 das konfessionsübergreifende „So wahr mir Gott helfe“ galt, wurde im Herzogtum Nassau erst 1861 die besondere Eidesformel aufgehoben.
(StF)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abschaffung des Judeneids, 1828-1861“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7267_abschaffung-des-judeneids> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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