Rücknahme der bürgerlichen Rechte für die Juden in Frankfurt

 

Ereignis

Was geschah

Ende 1811 erhielten die Juden in Frankfurt die gleichen bürgerlichen Rechte wie die christliche Bevölkerung – allerdings erst nach der Zahlung von 440.000 Gulden. Lange währte die Gleichstellung nicht. Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft wurden im Januar 1814 die Gesetze und die Verfassung wieder in Kraft gesetzt, die bis 1803 gültig waren. Damit konnten Juden keine Bürger mehr werden, nicht in das Militär eintreten, jüdische Beamte wurden aus dem Dienst entlassen.
Die Beschlüsse des Wiener Kongresses bestätigten den Verlust der bürgerlichen Rechte für die Frankfurter Juden; die im Oktober 1816 verabschiedete Verfassungsänderung zementierte die Ausgrenzung. Dem vorangegangen waren Verordnungen, die die Rechte der Juden weiter beschränkten, etwa indem ihnen verboten wurde, Häuser und Grundstücke als Eigentum zu erwerben.
Die jüdische Gemeinde wehrte sich gegen die Beschlüsse. In der Öffentlichkeit fand eine Debatte statt, die zum Teil über Leserbriefe in Zeitungen und über Druckschriften für und gegen die Politik des Senats ausgetragen wurde.
(StF)

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Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Rücknahme der bürgerlichen Rechte für die Juden in Frankfurt, 1816“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7257_ruecknahme-der-buergerlichen-rechte-fuer-die-juden-in-frankfurt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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