Neues Gesetz bietet Grundlage für Gründung von Handelskammern

 

Ereignis

Was geschah

Am 5. April 1862 wird die Handelskammer für den „Flor des Handels und der Fabriken“ in Darmstadt durch Großherzog Ludwig III. (1806–1877) gegründet, die für die Provinz Starkenburg zuständig war. Die Wahl der sieben Mitglieder wird jedoch zunächst auf die zwanzig höchstbesteuerten Kaufleute und Industriellen in Darmstadt und Bessungen beschränkt. Eine Umwandlung, angelehnt an Hannover und Karlsruhe, der Höheren Gewerbeschule zu einer polytechnischen Schule, zählte zu den ersten Zielen und wurde 1868 umgesetzt. Ab 1821 gab es eine Handelskammer in Offenbach am Main. Ein nassauisches Gesetz über die Einrichtung von Handelskammern wurde am 17. Oktober 1863 verabschiedet, welches die Bildung von solchen in Dillenburg, Limburg und Wiesbaden ermöglichte, jedoch „Handelsfrauen“ explizit ausschloss.
(StH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Neues Gesetz bietet Grundlage für Gründung von Handelskammern, 17. Oktober 1863“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6496_neues-gesetz-bietet-grundlage-fuer-gruendung-von-handelskammern_neues-gesetz-bietet-grundlage-fuer-gruendung-von-handelskammern> (aufgerufen am 25.11.2025)

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