Neue Schulordnung für das Großherzogtum Hessen

 

Ereignis

Was geschah

Mit dem „Edict, das Volkschulwesen im Großherzogthume überhaupt und insbesondere die Organisation der Behörden zur Leitung der Schulangelegenheiten betreffend“ werden die liberalen Bestimmungen der Schulordnung von 1827 aufgehoben. Die Volksschule wird wieder Konfessionsschule und den Pfarreien zugeordnet. Im Unterricht stehen wieder religiöse Inhalte im Mittelpunkt, als Fächer werden biblische Geschichte und Sittenlehre, Lesen und Schreiben, Muttersprache und Gesang und Rechnen unterrichtet. Schulaufsicht und -verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Die Überwachung der Schule erfolgt in der Regel durch den Pfarrer, den Bürgermeister und ausgewählte Familienväter. Den Vorsitz hat der Pfarrer. Damit wird der Einfluss der Kirchen im Bildungsbereich wieder verstärkt und entscheidend.
Das Volksschulgesetz blieb bis 1874 in Kraft.
(RKr)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Neue Schulordnung für das Großherzogtum Hessen, 6. Juni 1832“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6242_neue-schulordnung-fuer-das-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6242