Neue Schulordnung für das Großherzogtum Hessen
Ereignis
Was geschah
Mit dem „Edict, das Volkschulwesen im Großherzogthume überhaupt und insbesondere die Organisation der Behörden zur Leitung der Schulangelegenheiten betreffend“ werden die liberalen Bestimmungen der Schulordnung von 1827 aufgehoben. Die Volksschule wird wieder Konfessionsschule und den Pfarreien zugeordnet. Im Unterricht stehen wieder religiöse Inhalte im Mittelpunkt, als Fächer werden biblische Geschichte und Sittenlehre, Lesen und Schreiben, Muttersprache und Gesang und Rechnen unterrichtet. Schulaufsicht und -verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Die Überwachung der Schule erfolgt in der Regel durch den Pfarrer, den Bürgermeister und ausgewählte Familienväter. Den Vorsitz hat der Pfarrer. Damit wird der Einfluss der Kirchen im Bildungsbereich wieder verstärkt und entscheidend.
Das Volksschulgesetz blieb bis 1874 in Kraft.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Wolfram Heitzenröder/Dieter Schäfer, Geschichte der Schule in Rüsselsheim, Rüsselsheim 1984
- Hannes Bressler, Das Volksschulwesen in Südhessen zwischen 1803 und 1874, Diss. Frankfurt am Main 1969, S. 46-59
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Neue Schulordnung für das Großherzogtum Hessen, 6. Juni 1832“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6242_neue-schulordnung-fuer-das-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6242