Liberales Schulgesetz im Großherzogtum Hessen
Ereignis
Was geschah
Liberale Vorstellungen prägen das neue Schulgesetz im Großherzogtum Hessen. Ganz im Sinne der Aufklärung wird die Simultanschule als Regelschule eingeführt und damit der kirchliche Einfluss zurückgedrängt. Der Staat übernimmt die Kontrolle des Bildungsbereiches und setzt die Schulpflicht für Jungen und Mädchen durch. Neue Normen für Unterricht und Erziehung werden in der „allgemeine Schulordnung“ formuliert. Sie gliedert sich in neun Teile mit je zwölf Paragraphen und regelt den gesamten Bildungsbereich (1. Eigenschaften und Anstellung der Schullehrer, 2. Schulgebäude, 3. Schulwohnungen, 4. Schulbesuch der Kinder, 5. Lehrgegenstände, 6. Schulzeit, 7. Schulaufsicht, 8. Schulzucht, 9. Nebenschulen und Privaterziehungsanstalten). Als Aufgaben der Lehrer werden die Wissensvermittlung und die Erziehung zu einem guten Bürger des Staates gefordert. Der Lehrer wird zum Beauftragten des Staates.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Otto Schlander, Der Aufbau des Schulwesens im Großherzogtum Hessen-Darmstadt nach 1815, Bern u. a. 1978
- Hannes Bressler, Das Volksschulwesen in Südhessen zwischen 1803 und 1874, Diss. Frankfurt am Main 1969
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Schulordnung für das Großherzogthum Hessen vom 22.10.1827, in, Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 60/1827, S. 523-542
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Liberales Schulgesetz im Großherzogtum Hessen, 22. Oktober 1827“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6202_liberales-schulgesetz-im-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6202