Liberales Schulgesetz im Großherzogtum Hessen

 

Ereignis

Was geschah

Liberale Vorstellungen prägen das neue Schulgesetz im Großherzogtum Hessen. Ganz im Sinne der Aufklärung wird die Simultanschule als Regelschule eingeführt und damit der kirchliche Einfluss zurückgedrängt. Der Staat übernimmt die Kontrolle des Bildungsbereiches und setzt die Schulpflicht für Jungen und Mädchen durch. Neue Normen für Unterricht und Erziehung werden in der „allgemeine Schulordnung“ formuliert. Sie gliedert sich in neun Teile mit je zwölf Paragraphen und regelt den gesamten Bildungsbereich (1. Eigenschaften und Anstellung der Schullehrer, 2. Schulgebäude, 3. Schulwohnungen, 4. Schulbesuch der Kinder, 5. Lehrgegenstände, 6. Schulzeit, 7. Schulaufsicht, 8. Schulzucht, 9. Nebenschulen und Privaterziehungsanstalten). Als Aufgaben der Lehrer werden die Wissensvermittlung und die Erziehung zu einem guten Bürger des Staates gefordert. Der Lehrer wird zum Beauftragten des Staates.
(RKr)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Weiterführende Informationen

  • Allgemeine Schulordnung für das Großherzogthum Hessen vom 22.10.1827, in, Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 60/1827, S. 523-542

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Liberales Schulgesetz im Großherzogtum Hessen, 22. Oktober 1827“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6202_liberales-schulgesetz-im-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6202