Hessische Regierung gewährt Offenbach volle Gewerbefreiheit

 

Ereignis

Was geschah

Die Großherzoglich Hessische Regierung gewährt Offenbach am Main die volle Gewerbefreiheit. Aufgrund dessen wird in der „Handels- und Fabrikstadt“ am 21. Juli 1821 vom Innen- und Justizministerium eine Handelskammer, bestehend aus neun Kaufleuten und Fabrikanten, erbaut. Vorher gab es eine solche nur in Frankfurt am Main. Unter den Aufgaben fallen auch das Aufzeigen von Hürden im Handel sowie die Erschließung neuer Quellen für das Nationalreichtum. Im veröffentlichten Reglement bezieht sich auf die Gewerbefreiheit Offenbachs vom 27. August 1819 und setzt diese um. Die Liberalisierung von der bisherigen Ordnung wird mit der wallonisch-hugenottischen Gewerbetradition als Probant erprobt, welche 1816 vom Isenburgischen Fürsten an Hessen fiel.
(StH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hessische Regierung gewährt Offenbach volle Gewerbefreiheit, 27. August 1819“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6140_hessische-regierung-gewaehrt-offenbach-volle-gewerbefreiheit> (aufgerufen am 25.11.2025)

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