Das Großherzogtum Frankfurt erhält eine Verfassung nach französischem Vorbild

 

Ereignis

Was geschah

Das am 16. Februar 1810 durch Kaiser Napoléon (1769–1821) errichtete Großherzogtum Frankfurt als Teil des Rheinbundes erhält am 16. August 1810 mit dem „Höchsten Organisations-Patent der Verfassung des Großherzogtums Frankfurt“ eine an derjenigen des 1807 eingerichteten Königreichs Westphalens orientierte, moderne Verfassung. In diesem Staatsvertrag wird eine Vielzahl von Modernisierungen festgeschrieben, so wird unter anderem die Leibeigenschaft aufgehoben und die Gleichstellung der Juden verordnet. Die Regierung bestand aus drei Ministerien: Josef Karl Theodor von Eberstein (1761–1833), treibende Kraft hinter den Reformen, übernahm die Ressorts Auswärtige Angelegenheiten, Kultur und Militär, Franz Joseph von Albini (1748–1816) wurde Minister der Justiz, der Polizei und des Inneren und Leopold von Beust (1740–1827) Minister für Finanzen, Domänen und Handel. Daneben wurde ein Staatsrat aus neun Personen eingerichtet, dem Großherzog Karl Theodor von Dalberg (1744–1817) vorstand und dem die Minister sowie sechs ernannte Räte angehörten. Zum 1. Januar 1811 wurde der „Code civil“, das von Napoléon 1804 in Frankreich eingeführte Zivilgesetzbuch, im Großherzogtum gültig. Im Februar 1812 erließ Karl Theodor von Dalberg zudem das „Schulpatent“, das die Verstaatlichung des gesamten Schulwesens vorsah.
(UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Das Großherzogtum Frankfurt erhält eine Verfassung nach französischem Vorbild, 16. August 1810“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6066_das-grossherzogtum-frankfurt-erhaelt-eine-verfassung-nach-franzoesischem-vorbild> (aufgerufen am 25.11.2025)

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