Neuordnung des Großherzogtums Hessen
Ereignis
Was geschah
Nach der Unterzeichnung der „Rheinbundakte“ im Juli 1806 beginnt Großherzog Ludewig I. von Hessen (1753–1830) mit der Umgestaltung und Modernisierung der bisherigen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.
Am 1. Oktober 1806 dekretiert er in Darmstadt die Aufhebung der Landstände und zugleich die Abschaffung der bisherigen Steuerprivilegien und erklärt, „daß alle Staatsbürger, da sie gleichen Schutz, gleiche Rechte und gleiche Vortheile von dem Staat zu genießen haben, auch alle, ohne irgend eine Ausnahme, verbunden sind, an den dadurch ohnumgänglich veranlaßt werdenden Kosten und Abgaben verhältnißmäßigen Antheil zu tragen“.1.
1808 wurden zudem die Frondienste beseitigt und 1811 die Leibeigenschaft abgeschafft.
(UH)
Bezugsrahmen
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Sachbegriffe
Nachweise
Fußnoten
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 199, 201
- Karl E. Demandt, Geschichte des Landes Hessen, Kassel 1972, S. 563
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Neuordnung des Großherzogtums Hessen, 1. Oktober 1806“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6039_neuordnung-des-grossherzogtums-hessen_neuordnung-des-grossherzogtums-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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