Landgraf Ludwig X. verhindert den Abriss der Torhalle in Lorsch

 
Datum
1803
Bezugsort(e)
Lorsch

Ereignis

Was geschah

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom Februar 1803 waren das Oberamt Starkenburg mit Lorsch und dem ehemaligen karolingischen Kloster an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt gelangt. Von den Klostergebäuden war damals nicht mehr viel erhalten, da sie jahrzehntelang als Steinbruch gedient hatten. Die um 900 erbaute Torhalle (auch Königshalle genannt), deren ursprüngliche Funktion unklar ist, war bereits 1797 zum Abriss freigegeben worden und wurde 1803 von Landgraf Ludwig X. (1753–1830) erworben, der sie so vor der Zerstörung rettete. Der spätere Darmstädter Großherzog engagierte sich für den Schutz alter Baudenkmäler und dekretierte 1818 eine erste Verordnung zur „Erhaltung der Denkmäler der Baukunst und sonstiger Kunstwerke“ im Großherzogtum Hessen. 1842 stürzte trotz der Bemühungen um ihre Erhaltung der nördliche Treppenturm der Torhalle ein. Während einer ersten Restaurierung wurde er 1934/35 wiederaufgebaut. Torhalle und Kloster gehören seit 1991 zum UNESCO-Weltkulturerbe.
(UH)

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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landgraf Ludwig X. verhindert den Abriss der Torhalle in Lorsch, 1803“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6011_landgraf-ludwig-x-verhindert-den-abriss-der-torhalle-in-lorsch> (aufgerufen am 26.11.2025)

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