Landtag berät über hessischen Verfassungsschutz

 
Bezugsort(e)
Wiesbaden
Themenbereich
Politik · Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Aufgrund des Antrags der FDP berät der Hessische Landtag die Neuorganisation des hessischen Verfassungsschutzes. Der Antrag sieht vor, dass der Verfassungsschutz künftig dem Ministerpräsidenten unterstellt ist. Diese Änderung begründet die FDP mit den Affären um den ehemaligen Verfassungsschützer Krüger und den „Technischen Dienst“ des „Bundes Deutscher Jugend“. Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) weist in seiner Entgegnung die Vorwürfe der FDP zurück und betont, dass mit dem Ausscheiden des ehemaligen Verfassungsschutzleiters Paul Schmidt und des Referenten Peter Krüger die Missstände beim Verfassungsschutz behoben seien. Das von Krüger unterhaltene Netzwerk sei damit aus dem Amt ausgeschieden. Weiter verwahrte sich Zinnkann gegen den Vorwurf mangelnder Dienstaufsicht. In der Affäre Krüger bringt Zinnkann zur Sprache, dass der ehemalige Referent seine Erinnerungen in der „Kasseler Post“ veröffentlicht hat und zudem sein Nachrichtennetz für 30.000 DM an den „Post“-Journalisten Kurbjuhn verkaufen wollte. Mit diesem Netz sollte gegen die Landesregierung gearbeitet werden. So sollte hochstehenden Politikern und Persönlichkeiten die Arbeit für die SED nachgewiesen werden. Zu Fragen sei hierbei, wer die Hintermänner Kurbjuhns seien, da dieser lediglich Angestellter ist. In der Folge fordert Ludwig Metzger (1902–1993; SPD) den Ausschluss Kurbjuhns aus dem Plenarsaal, Landtagspräsident Otto Witte folgt dieser Forderung. Die übrigen Journalisten sehen hierin die Schaffung eines Präzedenzfalls. Der des Saals Verwiesene kündigt die Einreichung einer Beleidigungsklage gegen Metzger an. In der Abstimmung wird der Antrag der FDP mit den Stimmen der SPD und des BHE abgelehnt.
(MB)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.12.1953, S. 3: Debatte über das Verfassungsschutzamt. Der Fall Krüger vor dem Hessischen Landtag / Ein Antrag der FDP abgelehnt
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.12.1953, S. 3: Die hessische Staatskanzlei antwortet Guter. Der Streit um das Verfassungsschutzamt in Wiesbaden

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landtag berät über hessischen Verfassungsschutz, 16. Dezember 1953“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4423_landtag-beraet-ueber-hessischen-verfassungsschutz> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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