Verfassungsbeschwerde hessischer Betriebe gegen Urteil zu Artikel 41
Ereignis
Was geschah
Die Buderusschen Eisenwerke, die Stahlwerke Röchling-Buderus AG, beide aus Wetzlar, die Burger Eisenwerke GmbH, aus Burg im Dillkreis, und die Zeche Ronneberg in Homberg (Efze)/Kassel schließen sich der Verfassungsbeschwerde der Kasseler Verkehrsbetriebe gegen das Urteil des Staatsgerichtshof über Artikel 41 an. Kernargument der Klage ist die Rechtsauffassung, dass die Sozialisierungsartikel der hessischen Verfassung keine automatische Eigentumsentziehung veranlassen könne. Zudem wird die Rechtsgültigkeit des Artikels in Frage gestellt. Die Klagebetriebe verweisen darauf, dass sie weiterhin Eigentümer der Betriebe seien und durch die im Grundgesetz niedergelegte Eigentumsgarantie geschützt seien.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9.8.1952, S. 3
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verfassungsbeschwerde hessischer Betriebe gegen Urteil zu Artikel 41, 8. August 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4102_verfassungsbeschwerde-hessischer-betriebe-gegen-urteil-zu-artikel-41> (aufgerufen am 26.11.2025)
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