Hessen stimmt Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Bundesrat zu

 

Ereignis

Was geschah

Hessen wird im Bundesrat den Abänderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die im Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik erarbeitet worden sind, sowie der Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmen. Wirtschaftsminister Heinrich Fischer (1895–1973; SPD) betont, dass die hessische Regierung Artikel 37 der hessischen Verfassung und der vom Hessischen Landtag beschlossenen Änderung des Betriebsrätegesetz Rechnung tragen müsse. In Hessen ist damit verankert, dass Arbeiter, Angestellte und Beamte unter dieses Gesetz fallen. Da es sich in Hessen, auch nach Meinung der Arbeitgeber bewährt habe, sei es sinnvoll eine entsprechende Regelung auch auf Bundesebene zu finden. Die Vereinigung der Arbeitgeber hebt hingegen hervor, dass ihrerseits niemals alle Bestimmungen des Gesetzes Begeisterung gefunden haben. Sie hätten sich vielmehr einige Änderungen im Gesetz gewünscht. Dass es dennoch so gute Resonanz finde, sei vielmehr auf das Arbeitsklima in den einzelnen Betrieben zurückzuführen. Bedauern äußert der Verband über die Anrufung des Vermittlungsausschusses, da damit der Abschluss des Gesetzes verzögert werde.
(MB)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hessen stimmt Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Bundesrat zu, 29. Juli 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4097_hessen-stimmt-aenderungen-des-betriebsverfassungsgesetzes-im-bundesrat-zu> (aufgerufen am 25.11.2025)

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