Erste Lesung der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 41 der hessischen Verfassung

 

Ereignis

Was geschah

Im Hessischen Landtag findet die erste Lesung über die von der Regierung vorgelegten Ausführungsbestimmungen zu Artikel 41 der hessischen Verfassung statt. Wirtschaftsminister Heinrich Fischer (1895–1973) erläutert in Grundzügen die Bestimmungen. Da er seine Ausführung mit Die Sozialdemokratie... beginnt, entsteht wirft die CDU die Frage auf, ob er aus Sicht der Regierung oder aus Sicht der Partei vor dem Plenum spricht. Nach dem Ende der 90-minütigen Rede des Ministers ergreift der Sprecher der Opposition das Wort. Fischer wie auch die anderen SPD-Mitglieder der Regierung verließen daraufhin nach und nach die Regierungsbank. Der Wirtschaftsminister wird nach der Mittagspause durch einen Antrag der CDU, der auch von Abgeordneten der SPD unterstützt wird, zur Fortsetzung der Debatte in den Landtag beordert.
(MB)

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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erste Lesung der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 41 der hessischen Verfassung, März 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4032_erste-lesung-der-ausfuehrungsbestimmungen-zu-artikel-41-der-hessischen-verfassung> (aufgerufen am 25.11.2025)

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