Erste Lesung der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 41 der hessischen Verfassung
Ereignis
Was geschah
Im Hessischen Landtag findet die erste Lesung über die von der Regierung vorgelegten Ausführungsbestimmungen zu Artikel 41 der hessischen Verfassung statt. Wirtschaftsminister Heinrich Fischer (1895–1973) erläutert in Grundzügen die Bestimmungen. Da er seine Ausführung mit Die Sozialdemokratie... beginnt, entsteht wirft die CDU die Frage auf, ob er aus Sicht der Regierung oder aus Sicht der Partei vor dem Plenum spricht. Nach dem Ende der 90-minütigen Rede des Ministers ergreift der Sprecher der Opposition das Wort. Fischer wie auch die anderen SPD-Mitglieder der Regierung verließen daraufhin nach und nach die Regierungsbank. Der Wirtschaftsminister wird nach der Mittagspause durch einen Antrag der CDU, der auch von Abgeordneten der SPD unterstützt wird, zur Fortsetzung der Debatte in den Landtag beordert.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.3.1952, S. 2
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erste Lesung der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 41 der hessischen Verfassung, März 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4032_erste-lesung-der-ausfuehrungsbestimmungen-zu-artikel-41-der-hessischen-verfassung> (aufgerufen am 25.11.2025)
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