Reichsangehörigkeit löst Staatsangehörigkeit der Länder ab

 
Bezugsort(e)
ohne Bezugsort in Hessen
Themenbereich
Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Mit Inkrafttreten der von Reichsinnenminister Wilhelm Frick (1877–1946) am 5. Februar 1934 erlassenen „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ entfällt die eigenständige Staatsangehörigkeit in den einzelnen Gliedstaaten des Deutschen Reiches.1 Sie wird durch die Staatsangehörigkeit des Reiches (Reichs-Staatsangehörigkeit) ersetzt. Die Verordnung steht unmittelbar in Verbindung mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (sogenanntes Gleichschaltungsgesetz), das die Souveränität der Länder aufhob und alle vormaligen Gliedstaaten und ihre Regierungen politisch direkt der Reichsregierung unterstellte, die damit die alleinige verfassungsgebende Befugnis erlangte. Auch für den Volksstaat Hessen endete damit die rechtliche Eigenstaatlichkeit. Parallel zu der Übertragung der Hoheitsrechte erfolgte im Volksstaat bereits im Januar 1934 die Auflösung des Landtags.
Bislang war die Reichsangehörigkeit durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat vermittelt worden. Die staatsrechtliche Grundlage dafür bestand mit dem am 1. Januar 1914 in Kraft gesetzten „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ (RuStAG), das allerdings in einem besonderen Abschnitt auch den Erwerb der „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ regelte – eine Ergänzung gegenüber den entsprechenden Bestimmungen der früheren Reichsverfassung, die nach dem Erwerb von Kolonien notwendig geworden war.
(KU)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. § 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit). Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934, in: Reichsgesetzblatt 1934, Teil I, S. 85.

Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Reichsangehörigkeit löst Staatsangehörigkeit der Länder ab, 6. Februar 1934“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2436_reichsangehoerigkeit-loest-staatsangehoerigkeit-der-laender-ab> (aufgerufen am 26.11.2025)

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