Erlaubnis an die Frankfurter Juden, interimsweise Zinsen von christlichen Untertanen einiger Herrschaftsbereiche zu nehmen

HStAD C 1 A Nr. 76 Bl. 190v-192  
Laufzeit / Datum
1627
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erlaubnis an die Frankfurter Juden, interimsweise von den in den Herrschaften Königstein, Rieneck, Lohr, sowie den Ämtern Höchst, Hofheim und Steinheim, im Oberstift, in der Stadt Mainz sowie in den Ämtern [Nieder-]Olm, [Gau-]Algesheim und Gernsheim ansässigen christlichen Untertanen einen Zins von acht Prozent zu nehmen.

Enthält

  • Abschrift eines Reskripts der Regierung Mainz von 1627 Mai 4

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erlaubnis an die Frankfurter Juden, interimsweise Zinsen von christlichen Untertanen einiger Herrschaftsbereiche zu nehmen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8315_erlaubnis-an-die-frankfurter-juden-interimsweise-zinsen-von-christlichen-untertanen-einiger-herrschaftsbereiche-zu-nehmen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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