Erlaubnis an die Frankfurter Juden, interimsweise Zinsen von christlichen Untertanen einiger Herrschaftsbereiche zu nehmen
Stückangaben
Regest
Erlaubnis an die Frankfurter Juden, interimsweise von den in den Herrschaften Königstein, Rieneck, Lohr, sowie den Ämtern Höchst, Hofheim und Steinheim, im Oberstift, in der Stadt Mainz sowie in den Ämtern [Nieder-]Olm, [Gau-]Algesheim und Gernsheim ansässigen christlichen Untertanen einen Zins von acht Prozent zu nehmen.
Enthält
- Abschrift eines Reskripts der Regierung Mainz von 1627 Mai 4
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erlaubnis an die Frankfurter Juden, interimsweise Zinsen von christlichen Untertanen einiger Herrschaftsbereiche zu nehmen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8315_erlaubnis-an-die-frankfurter-juden-interimsweise-zinsen-von-christlichen-untertanen-einiger-herrschaftsbereiche-zu-nehmen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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