Zunftbrief für die Metzger in Darmstadt, auch das Schächtungswesen der Juden betreffend
HStAD E 10 Nr. 1103
Laufzeit / Datum
1721 Bearbeitung
Friedrich BattenbergStückangaben
Regest
Zunftbrief für die Metzger in Darmstadt, wonach diese u.a. gehalten sein sollen, die Schächtmesser der Juden zu verwahren und sie in angegebener Weise mit Fleisch zu versorgen, soweit nicht den Juden selbst die Schächtung und der Verkauf erlaubt ist.
Enthält
- Zunftbrief von 1721 August 8 (dort § 34), nach Publikationsvermerk von 1721 November 14 den Darmstädter Judenvorstehern Samuel Hayum und Moses Rothenfels sowie Hertz Manche verkündet.
Archivangaben
Arcinsys-ID
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Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
Nachweise
Edition
Druck
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zunftbrief für die Metzger in Darmstadt, auch das Schächtungswesen der Juden betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8247_zunftbrief-fuer-die-metzger-in-darmstadt-auch-das-schaechtungswesen-der-juden-betreffend> (aufgerufen am 26.11.2025)
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