Bitte des Peter Schmidt zu Marköbel die von ihm verlangte Urfehde zu erlassen und Beschwerde über das Verhalten des Juden Abraham
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Peter Schmidt zu Marköbel, der von dem Juden Abraham ebenda Schulden halber verklagt und wegen seiner Reden über das ergangene Urteil vom Schultheißen verhaftet wurde, bittet Räte und Befehlhaber zu Hanau, ihm die vom Schultheißen verlangte Urfehde zu erlassen. Zugleich beschwert er sich, daß, obwohl das Urteil den Parteien Frieden geboten hat, Abraham am Sonntag vor acht Tagen [Juli 1?] vor vielen Zeugen in Bergheim gesagt haben soll, Schmidt habe verdient, daß man ihm "die zungen hinden zum halß herauß reiße". Schmidt will deswegen gegen Abraham klagen.
Darauf weisen die Räte den Schultheißen an, Abraham, der als ein "unrüwig gast" bekannt ist, zur Rede zu stellen und, sollte er leugnen, Zeugen zu vernehmen, "damit man den ernst zu spüren undt andere seines gleichen hiernechst ein exempel darob schepfen mögen".
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Bitte des Peter Schmidt zu Marköbel die von ihm verlangte Urfehde zu erlassen und Beschwerde über das Verhalten des Juden Abraham“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6563_bitte-des-peter-schmidt-zu-markoebel-die-von-ihm-verlangte-urfehde-zu-erlassen-und-beschwerde-ueber-das-verhalten-des-juden-abraham> (aufgerufen am 28.11.2025)
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